Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof in erster Instanz bestätigt. Die Begründung laut einer Pressemitteilung u.a.: Es seien bei „zahlreichen Tierschutzkontrollen in den Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine festgestellt“ worden. Der Fall gilt als Meilenstein für den Kampf für Tierschutzrechte in der Massenhaltung. Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt seit 2013 gegen den Züchter. Mehr bei stern.de
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