Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Es gibt einen Fonds vom Bundesfamilienministerium für Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren, z.B. für privat bezahlte Psychotherapie, für Reisen etc.. Das Geld (bis zu 10.000 € pro Person) lässt sich relativ einfach beantragen. Die Institutionen Wildwasser und Tauwetter helfen z.B. bei der Beantragung – zu den Geschehnissen müssen keine Angaben gemacht werden. Das einzige was sein „muss“, ist, zu erklären, warum die Dinge, die mensch beantragt, „helfen“ würden. Die Frist für die Beantragung ist der 30. April 2016. Bisher wurden insgesamt erst 3 Mio € der 60 Mio € abgerufen.
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2 Kommentare zu “Hilfe bei sexualisierter Gewalt
  1. Annette Stephan sagt:

    Hallo,
    vielleicht könnte ich selbst auch solch einen Antrag stellen ? Mein Vater ist allerdings bereits Tod und ich selbst nicht mehr die jüngste.
    LG

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