Der Begriff „Webinar“ ist geschützt

Achtung: Seminare, die online durchgeführt werden, sollte man nicht als „Webinar“ bezeichnen. Der Begriff ist geschützt – und es drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Darauf weist unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks hin. Ungeachtet der jeweiligen juristischen Auffassung ist es ratsam, künftig Bezeichnungen wie „Online-Seminar“, Online-Kurs“ und ähnliche zu verwenden. Hier mehr.

Foto: Pixabay

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Posted in Blitzlichter

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