Wagenplätze wären durchaus legalisierbar – sofern sie entsprechende baurechtliche Anforderungen nachweisbar erfüllen. Dazu zählen etwa das Vorhandensein von sanitären Anlagen und einer Küche sowie die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Zudem seien Verwaltungen oft überfordert, weil das Konzept Wagenplatz in der Bauordnung schlicht nicht vorkomme. Mehr dazu im Tagesspiegel.

Foto: newslichter
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