Gericht kassiert 2G im Einzelhandel

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Hier mehr.