Eintragen: META Sammelaktion

Lesezeit 1 Minute –

Es gibt aktuell eine bedeutende Sammelklage (Verbandsklage) gegen Meta Platforms Ltd. in Deutschland, die von verschiedenen Verbraucherverbänden, insbesondere dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Verbraucherschutzverein (VSV), organisiert wird. Die Klage richtet sich gegen die illegale Überwachung und das Datenleck bei Meta (Facebook, Instagram), bei dem Millionen Nutzer:innen personenbezogene Daten unrechtmäßig preisgaben oder durch Meta-Tools überwacht wurden.

Meta liest auf tausenden Webseiten und Apps heimlich mit, was Sie dort tun, speichert es ab, und verdient mit Ihrer Überwachung Milliarden. Betroffen von der Meta-Überwachung sind allein in Deutschland 50 Millionen Menschen. Diese Überwachung ist nach europäischem Datenschutzrecht (DSGVO) illegal.

Mit einer Verbandsklage geht der Verbraucherschutzverein (VSV) gegen Meta vor. Als Instagram- WhatsApp- oder Facebook-Nutzer können Sie sich hier kostenfrei und ohne Risiko zur Klage anmelden.

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Bettina Sahling
Bettina Sahling

Bettina Sahling ist die Gründerin und Hauptakteurin hinter dem Online-Magazin newslichter.de, das sich seit seiner Gründung im Jahr 2009 der Verbreitung positiver Nachrichten widmet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, täglich inspirierende Geschichten und gute Nachrichten zu teilen, um den Lesern Hoffnung und positive Impulse zu geben.

3 Kommentare

  1. Liebes Newslichter Team,

    was gibt es zu dieser Kanzlei für Informationen? Ist das alles geprüft? Ich bin etwas skeptisch, weil bei der Vertragsabwicklung nach einer Rechtschutz gefragt wird und eine Provision erwähnt wird. Des Weiteren sind Sammelklagen in Deutschland nicht zugelassen. Ich habe ein komisches Gefühl bei der ganzen Sache. Liebe Grüße Steffi

    • Liebe Steffi, ich vertraue da den Verbraucherschutzverbänden als Quelle. Ich selber habe mich schon einmal erfolgreich einer Sammelklage angeschlossen, damals gegen VW mit dem Abgasskandal und sogar tatsächlich Geld bekommen. Aber letztendlich darf das jede/r selbst entscheiden!

    • PS: In Deutschland sind seit Oktober 2023 echte Sammelklagen möglich, vor allem für Verbraucheransprüche bei Massenschäden. Das neue Instrument der „Abhilfeklage“ erlaubt Verbraucherverbänden, für viele Betroffene Schadensersatz und andere Leistungen direkt gegen Unternehmen einzuklagen.

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