Verantwortungsgemeinschaften

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Verantwortungsgemeinschaften sind ein neues rechtliches Modell in Deutschland, das ab 2025 eingeführt werden sollte. Ich konnte nicht recherchieren, ob dies unter der neuen Regierung noch umgesetzt wird, aber auch ohne Gesetz finde ich es einen zukunftsweisenden Impuls.
Verantwortungsgemeinschaften ermöglichen es Menschen, die keine klassische Ehe oder eingetragene Partnerschaft führen, aber dennoch dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen möchten, ihre Beziehung rechtlich abzusichern.
Kernmerkmale:
- Eine Verantwortungsgemeinschaft kann von zwei bis maximal sechs volljährigen Personen gegründet werden, die weder verheiratet noch in gerader Linie verwandt sind
- Sie richtet sich an Menschen, die sich gegenseitig im Alltag unterstützen wollen, etwa Alleinerziehende, ältere Menschen, Alleinstehende oder Freunde in Wohngemeinschaften
- Die Gemeinschaft wird durch einen notariell beurkundeten Vertrag geschlossen und in ein eigenes Register beim Standesamt eingetragen
- Die Mitglieder können individuell festlegen, in welchen Bereichen sie sich gegenseitig absichern möchten, z.B. Auskunftsrechte im medizinischen Notfall, Vertretungsbefugnisse oder Regelungen zum Zusammenleben
- Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine „Ehe light“: Es gibt keine steuerlichen Vorteile, keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten wie bei der Ehe
- Die Verantwortungsgemeinschaft bietet einen symbolischen und praktischen Mehrwert, indem sie neue Formen des Zusammenlebens rechtlich anerkennt und absichert