Licht
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Sprachgeschichtlich geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis“ bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen. Später wandelte sich die Bedeutung in die „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis“, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen.“
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