Frauen stehen auf!

Unglaublich aber wahr: In der Schweiz dürfen Frauen erst seit 1971 wählen! Der Film „Die göttliche Ordnung“ zeigt den Kampf fürs Frauenwahlrecht, der durch alle Generationen ging.

Anfang der 1970er Jahre ist Nora eine junge Hausfrau und Mutter, die mit ihrem Mann, den zwei Söhnen und dem missmutigen Schwiegervater in einem beschaulichen Dorf im Appenzell lebt. Hier ist wenig von den gesellschaftlichen Umwälzungen der 68er-Bewegung zu spüren.

Die Dorf- und Familienordnung gerät jedoch gehörig ins Wanken, als Nora beginnt, sich für das Frauenwahlrecht einzusetzen, über dessen Einführung die Männer abstimmen sollen. Von ihren politischen Ambitionen werden auch die anderen Frauen angesteckt und proben gemeinsam den Aufstand. Beherzt kämpfen die züchtigen Dorfdamen bald nicht nur für ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung, sondern auch gegen eine verstaubte Sexualmoral. Doch in der aufgeladenen Stimmung drohen Noras Familie und die ganze Gemeinschaft zu zerbrechen.

Ab 3. August 2017 im Kino

Hintergrund: Obwohl die Schweiz oft als Vorzeigedemokratie herhalten muss, führte sie als eines der letzten europäischen Länder erst 1971 das Wahlrecht für Frauen ein. Als Pionier in Europa gestattete Finnland den Frauen schon ab 1906 an Wahlen teilzunehmen. Zum Ende des Ersten Weltkriegs zogen weitere Länder nach, darunter Norwegen, Deutschland, Österreich oder Polen. Die meisten anderen folgten spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg, etwa Frankreich und Italien.

In der Schweiz entschieden aber die männlichen Bürger in Volksabstimmungen über die Einführung. Und der erste Anlauf, den Großteil der Männer zur Zustimmung zu bewegen, scheiterte, sodass die Frauen erst über 100 Jahre nach den Männern die gleichen politischen Rechte erhielten. In Deutschland verging immerhin ein halbes Jahrhundert ehe 1918 auch den Frauen das Wahlrecht zugestanden wurde.

Im zweiten Versuch wurde in der Schweiz schließlich am 7. Februar 1971 das Wahlrecht für Frauen auf Bundesebene angenommen. Dem Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung folgte die Mehrzahl der Kantone. Lediglich einige Kantone der Zentral- und Ostschweiz lehnten das Frauenwahlrecht immer noch vehement ab. 1990 ließ der Kanton Appenzell Innerrhoden als letzter seine Einwohnerinnen zur Wahl gehen, nach einem Urteil des Bundesgerichts.

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2 Kommentare zu “Frauen stehen auf!
  1. Naras sagt:

    Toll. (Ist zu kurz, meint World Press!?)

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