Erfolg in der Klimaklage: Ein historisches Urteil

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Das Bundesverfassungsgericht hat ein bahnbrechendes Urteil gesprochen und bestätigt die Klage junger Generation wegen der Verletzung ihrer Freiheitsrechte. Das Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig, die Politik muss dringend nachbessern.

In der achtseitigen Pressemitteilung des Gerichts heißt es, die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden würden durch das jetzige Klimaschutzgesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“

Das Gericht fordert, dass die Regierung bis zum 31. Dezember 2022 einen neuen Fahrplan vorlegt, wie sie das 1,5 Grad-Ziel von Paris kontinuierlich und kohärent auf alle Sektoren (Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) erreichen will.

In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht insgesamt vier seit 2018 vorgebrachte Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz zusammengefasst. Da nur Einzelpersonen Freiheitsrechte einklagen können, hatten verschiedene Umweltschutzverbände diverse Menschen bei Ihren Klagen unterstützt. Auch Greenpeace hatte neun jungen Menschen dabei geholfen, am 20. Februar 2020 Verfassungsbeschwerde einzureichen. Unter ihnen sind Sophie Backsen und Luisa Neubauer von Fridays for Future.

Quelle und mehr Fridays for Future.“ target=“_blank“>Greenpeace

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Bettina Sahling
Bettina Sahling

Bettina Sahling ist die Gründerin und Hauptakteurin hinter dem Online-Magazin newslichter.de, das sich seit seiner Gründung im Jahr 2009 der Verbreitung positiver Nachrichten widmet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, täglich inspirierende Geschichten und gute Nachrichten zu teilen, um den Lesern Hoffnung und positive Impulse zu geben.

8 Kommentare

  1. Hat noch niemand gehört, dass CO2 Leben ist? Ohne CO2 gibt es kein Leben auf der Erde. Bis 2050 CO2 auf Null bringen, Mir bleibt das Lachen im Halse stecken.

      • Das so gut wie gar nicht ins Gewicht fällt und zwar nachweislich.Die CO2 Konzentration war schon viel höher auf der Erde mit blühendem Pflanzenwachstum.Die Austrocknung der Böden oder starke Wetterwechsel haben nichts mit der Klimaveränderung zu tun.
        Wenn wir nach menschlichen Ursachen suchen, dann müssen wir die Manipulationen an der Ionospäre stoppen.

        • Leider fällt die menschliche Erhöhung ins Gewicht. Im sogenannten Pliozän – eine Zeit, die vor gut 3,2 Millionen Jahren endete – gab es ähnliche Werte, wie wir sie heute haben. Mit entsprechenden höheren Temperaturen und einem höheren Meeresspiegel. Klima reagiert langsam und es kommt zu Verzögerungen der Temperaturen an einen steigenden CO2 Gehalt. Das bedeutet: Machen wir so weiter, wird es heiß auf dem Planeten. Das kann kaum jemand wollen.

  2. „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.“
    Ich würde mich da nicht so früh freuen …

    Und stelle gleich mal noch die ketzerische Frage: Wieviel CO2 ist, prozentual, in der Atmosphäre enthalten?

    • „Nach Messungen aus Eisbohrkernen betrug die CO2-Konzentration in den vergangenen 800.000 Jahren nie mehr als 300 ppm (parts per million).“ 0,03 %

      „Am vergangenen Samstag wurde mit einer Konzentration von über 420 ppm ein neuer Höchstwert erreicht.“ ca. 0,04 %

  3. Ja, der Klimaschutz … und die Ausschlachtung und Ausverkauf unserer Wälder geht immer weiter. Wie sieht es denn da mit der CO2-Bilanz aus? Wie ist das mit der Digitalisierung (Stichwort: CO2-Bilanz und Server)? Wer fragt (ernsthaft und mit aller Tiefe) nach der CO2-Bilanz der Elektroautos? Gehört Natur- und Umweltschutz, die Achtung und der Respekt zu Mutter Erde auch zum Klimaschutz?
    Marcus: ja, dieses „Bauchgefühl“ habe ich auch. Vielleicht dürfen wir uns schon bald auf einen „Klima-Lockdown“ freuen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Tür dafür geöffnet. Doch ich hoffe, dass wir eine andere neue und freie Welt erschaffen können.

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