Gut zu wissen: Urlaub und Organspende

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Was wir wissen und regeln sollten. Wir sind mitten im Sommer, und viele Menschen machen sich auf den Weg in die Berge, ans Meer, neue Länder entdecken und neue Erfahrungen machen. Wir gehen davon aus, dass es wunderbar wird und wir wieder gesund und erholt nach Hause kommen, und das soll auch so sein. Ich wünsche es allen aus ganzem Herzen.

Und doch schauen wir oft vorher weiter, wenn es anders kommt. Wir prüfen, ob wir im Urlaubsland auch krankenversichert sind und wenn es nötig ist, wie und ob wir im Krankheitsfall oder bei einem Unfall nach Hause geholt werden können.

Heute möchte ich dazu einladen, ein Stück weiter zu denken. Denn es könnte auch noch schlimmer kommen und dann steht die Frage einer möglichen Organspende im Raum. Wenn wir uns nicht geäußert haben, müssen in dieser Extremsituation unsere Herzensmenschen über den letzten Abschnitt unseres Lebens eine schwerwiegende Entscheidung treffen. Aus Liebe alleine zu ihnen ist es gut, selber eine Position dazu zu finden und die schriftlich zu hinterlegen.

In Deutschland gilt seit 2012 die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Damit Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesandt.

Warum jetzt dieses schwere Thema in Verbindung mit Urlaub, Sonne, Ferien?

Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen: Am weitesten verbreitet ist die (erweiterte) Widerspruchsregelung. Stellt sich für eine Person im Ausland die Frage einer möglichen Organspende, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren und sich selber zu positionieren.

Hier ein Überblick über verschiedene Regelungen.

1. Erweiterte Zustimmungsregelung

Spender/innen müssen sich vor dem Tod explizit für eine Organspende ausgesprochen haben. Wenn das nicht geschehen ist, können die Angehörigen über eine Organentnahme entscheiden.

Gilt u.a. in Dänemark, Großbritannien, Litauen und der Schweiz.

2. Widerspruchslösung

Wer nicht aktiv widersprochen hat, wird automatisch zum Organspender.

Diese Regelung gilt z.B. in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Italien, Spanien und 12 weiteren europäischen Ländern. Die Angehörigen haben hier keine Möglichkeit, die Spende zu verhindern

3. Erweiterte Widerspruchsregelung

Die Angehörigen haben Mitspracherecht und können die Organentnahme verhindern.

Sie gilt z. B. in Schweden, Norwegen, Estland, Finnland und Kroatien.

4. Notfallregelung

Eine Organspende ist immer möglich, auch wenn widersprochen wurde. Dies gilt nur in Bulgarien.

Hintergrund aktuelle Diskussion Deutschland

Auch in Deutschland steht immer wieder die Einführung der Widerspruchsregelung zur Disposition.  Sie besagt, dass ein möglicher Spender widersprochen haben muss, wenn er nicht zum Spender werden will.

Die Intention davon ist zweischneidig. Die Befürworter gehen davon aus, dass sowieso 80 % der Bevölkerung die Organspende befürworten und es einfach versäumt haben, ihre aktive Zustimmung zu geben.

Die Skeptiker meinen, dass man bei einer so tiefgehenden Fragestellung nicht einfach ungefragt von einer Zustimmung ausgehen kann. Dieses Vorgehen ist auch in anderen Punkten unserer Gesellschaft nicht üblich. Es wird vermutet, dass damit die Zahl der zu transplantierenden Organe erhöht werden soll.  

Fazit

Die eigene Entscheidung, dafür und auch gegen eine Organspende kann auf einem Organspendeausweis vermerkt werden oder auch im Organspenderegister hinterlegt werden. Hier mehr Infos.

Mir steht nicht zu, eine Empfehlung zu geben, mir liegt aber am Herzen, dass falls es dazu kommt, dass Sterben und der Tod selbstbestimmt ist bis in dieses Thema hinein, bis das Sterben wirklich ganz vollzogen ist.

Ich wünsche einen beschützten und gesunden und fröhlichen Urlaub und Sommer

Eure Basilissa

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Basilissa Jessberger
Basilissa Jessberger

Basilissa Jessberger lädt ein, sich ganz auf den Tod einzulassen, nicht als Gedanken, als Möglichkeit, sondern wirklich das Herz zu öffnen für die eigene Endlichkeit und die der Herzensmenschen. Dabei werden alle Ebenen berührt und erforscht, die emotionale, weil es um Liebe geht, die praktische, weil das Sterben auch den Körper, den Sterbeort und die Totensorge, und die spirituelle, weil die Seele auch zu dieser Erfahrung bereit ist. Mit praktischen Übungen, Meditationen und Informationen können wir ganz konkret den Koffer packen, denn wir wissen ja alle nicht, wann es losgeht. Und so ist es ein Seminar auch für das Leben, es in seiner Kostbarkeit jetzt zu leben. Seminar und Ausbildungstermine unter www.lichtschwelle.com

8 Kommentare

  1. Lieben Dank, Basilissa, für diese wertvolle Aufklärung – von dir so gerne gehört und in meine Gestaltungswünsche im „Koffer für die letzte Reise“ aufgenommen. Den ich nach deiner Lesung im Yogini Dome fröhlich begonnen habe zu packen. Ich erlebe es so, wie du es in deiner Arbeit beschreibst: mein Herz zu öffnen für den von Anbeginn verabredeten Tod – die abschließende große Reise dieses Lebens – öffnet mein Herz zutiefst für mein Leben. Mein dankbares, lebendiges Dasein. Und das ist mir wundersam und helle Freude!

  2. Danke für diesen differenzierten Text, der aufklärt, aber nicht wertet und der Mut macht sich mit sich selbst auseinanderzusetzen, unabhängig davon, wofür sich jemand dann entscheidet.

  3. Danke Basilissa für ein echtes AHA Erlebnis, dass in anderen Ländern andere Regeln auch für andere Staatsbürgergelten. Da hab ich doch gleich nochmal geschaut, dass der Ausweis mit meiner Entscheidung immer mit dabei ist!

  4. Die Arbeit und das Wesen von Basilissa schätze ich sehr, vielen Dank! Anfügen möchte ich gerne, dass nach dem tatsächlichen Tod das entnommene Organ sind mehr verwendet werden kann (!) und deshalb ein “medizinischer (Vor)-Tod” definiert wurde, der die Organentnahme gesetzlich erlaubt.

  5. Danke für den wichtigen Beitrag.
    Als Ergänzung: In der Schweiz kommt, ab frühestens 2026, auch die Widerspruchslösung zum Zug.

  6. Es gibt auch einen Organspende-WIDERSPRUCH-Ausweis, der meine Entscheidung, weder Organe, noch Gewebe oder Knochen zu spenden, noch eindeutiger macht.
    Leider (noch) nicht in den Apotheken zu bekommen… im Internet z.B. hier zu bestellen… kostenlos und wer mag, kann eine kleine Spende geben.
    https://initiative-kao.de/

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