Spende Verfassungsbeschwerden – freie Impfentscheidung

Für die Wiederherstellung der freien Impfentscheidung sind die Kräfte jetzt gebündelt, um doch noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Impfzwang am 1.3.2020 das Bunderverfassungsgericht anzurufen! Dafür benötigen die Macher Solidarität, Vertrauen und finanzielle Unterstützung.

Text aus dem Aufruf:

Da der Verein selbst keine Klagebefugnis hat, wird IFI gemeinsam mit dem Vereinsanwalt Jan Matthias Hesse und Expert*innen aus der Verfassungsrechtswissenschaft in Kooperation mit dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ mit einzelnen Klägerfamilien , die nach rein juristischen Gesichtspunkten die größten Chancen aufweisen, Musterverfahren anstrengen. Ziel ist es, die Verfassungswidrigkeit des „Masernschutzgesetzes“ feststellen zu lassen.

Für die klagenden Familien entstehen dabei Gerichts- und Anwaltskosten. Da der Verein im Rahmen seiner Gemeinnützigkeit keine einzelnen Kläger finanziell unterstützen darf, rufen wir zu Spenden in einen Rechtshilfefonds auf. Für diese Spenden kann deshalb auch keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, weil der Fonds nicht innerhalb der Gemeinnützigkeit laufen darf.

Wir arbeiten mit Hochdruck und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen daran, den Impfzwang zu stoppen. Helfen Sie jetzt mit! Werden Sie durch eine Spende ein Teil davon – frei nach dem Motto „eine*r für alle, alle für eine*n…“ Jede*r gibt, was sie/er kann, und wenn das viele tun, können wir auch viel bewegen.

Spenden für den Rechtshilfefonds

(keine Spendenquittung möglich):
IBAN: DE60 4306 0967 1027 0143 01
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: „Spende Rechtsfonds“
Kontoinhaber „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“

Sollten am Ende Mittel dieses Rechtshilfefonds nicht zweckgebunden verbraucht sein oder nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden können, fließt die Restsumme des Fonds nach der Entscheidung über seine Auflösung dem Verein „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ zur Förderung seiner Vereinszwecke zu.

Weitere aktuelle Informationen auf der Webseite

Demonstration in München am 21.3.2020

Nach dem Beschluss der Impfpflicht und der fortschreitenden Vernichtung der gesundheitlichen Selbstbestimmung wollen wir am 21.03.2020 von 11:30 bis 16:00 Uhr am Odeonsplatz in München ein ganz besonderes Zeichen setzen! Hier mehr.

Impfen: Segen oder Fluch?

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7 Kommentare zu “Spende Verfassungsbeschwerden – freie Impfentscheidung
  1. Das kann man nur unterstützen!!!
    Ich habe bei der derzeitigen Gesundheitspolitik das Gefühl, dass da unter dem Deckmäntelchen der Volksgesundheit für einen weiterhin „guten“ Absatz an Impfstoffen gesorgt werden soll.
    Gleichzeitig wird nichts getan, um z.B. die Volkskrankheit schlechthin – STRESS – gebührend zu betrachten. Stress ist, dieses Wissen hat, Gott sei Dank, längst auch in den angesehenen Kreisen der Schulmedizin Einzug gehalten, der Grund dafür, dass unser Immunsystem am Boden liegt und allen Krankheitserregern Tür und Tor geöffnet ist. Mit stressreduzierenden Methoden lässt sich aber in der Pharmazie kein Geld verdienen!

    Ich wünsche allen Beteiligten viele Unterstützer und Erfolg – Geld ist überwiesen

    Imke Rosiejka

  2. Andrea sagt:

    Liebe Bettina,
    das ist jetzt eher eine Anfrage als ein Kommentar:

    Herzlichen DANK für Deine wertvolle Recherchen und die Veröffentlichung einer Möglichkeit, die Beibehaltung einer freien Impfentscheidung zu unterstützen.

    Die Bedenken von Imke teile ich voll und ganz und es ist mir ein großes Bedürfnis, diese Initiative zu unterstützen und zu verbreiten.

    Im Moment verunsichert mich jedoch folgender Satz, der beim Spendenkonto aufgeführt ist:
    „Sollten am Ende Mittel dieses Rechtshilfefonds NICHT ZWECKGEBUNDEN VERBRAUCHT sein oder nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden können, fließt die Restsumme des Fonds nach der Entscheidung über seine Auflösung dem Verein … zu.“

    Was bedeutet das? Daß Gelder eventuell nicht für die Verfassungsklage zur freien Impfentscheidung verwendet werden sondern für andere Zwecke?

    Kannst Du etwas zur Klärung beitragen?

    Mit Herzensgrüßen
    Andrea

  3. Kapa sagt:

    Auch wenn wir eine Großfamilie sind werde ich zumindest einen kleinen Betrag spenden, schließlich geht es uns alle etwas an! Viel Erfolg

  4. Kerstin sagt:

    Was man auch wissen sollte, es gibt dieses Gesetz zur Madernimpfpflicht, aber Fakt ist, dass kein einzelner Masernimpfstoff mehr in Deutschland vertrieben wird, höchstens übers Ausland. Bei uns wird nur noch der Dreifachimpfstoff angeboten. D.h.,indirekt wird man gezwungen sein Kind gegen Masern, Mumps und Röteln impfen zu lassen. Hinzu kommt, dass derzeit ein großer Arzneimittelmangel in Deutschland herrscht, was seitens der Medien sehr verniedlicht wird (ich schreibe aus täglicher Erfahrung) . Darunter fallen auch einige Impfstoffe. Bleibt abzuwarten wie es mit diesen Impfstoffen ausgeht. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Kita bringen können, selbst wenn sie dem Wahn folge leisten wollten.

  5. Henning sagt:

    Super Initiative,

    große Klasse, dass das Thema noch mal auf den Tisch kommt.

    Merke hierzu an, dass es zusätzlich auch ein Gestzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf dem Tisch liegt. Bei diesem sollen spezielle Kinderrechte verankert werden.
    Die Regierung würde damit eine Hintertür erhalten auch auf anderem Wege Impflicht, Kindergartenbesuchspflicht ect. einzuführen (vor dem Hintergrund es wäre das beste für das Kind). Die Eltern dürften dann nicht mehr mitentscheiden, der Staat nimmt dann in diesen speziellen Punkten die „Fürsorgepflicht“ war.

    Link zur Petition gegen diesen Gesetzesentwurf:
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.nc.html

    Link zu einem Video von Eva Hermann, die den Sachverhalt sehr gut erklärt, warum Kinderrechte nicht in die Verfassung gehören:
    https://www.wissensmanufaktur.net/kinderrechte/

    herzlichste Grüße
    Henning

  6. Andrea sagt:

    Liebe Bettina,

    zu meiner Nachricht vom 20. Februar habe ich inzwischen bei der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ wegen der Verwendung der Gelder für den Rechtshilfefonds nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

    „Selbstverständlich werden die finanziellen Mittel aus dem Rechtshilfefonds für die Verfassungsbeschwerden und die damit verbundenen rechtlichen Schritte verwendet. Dieser Satz bezieht sich auf den Umstand, dass WENN das Gesetz gestoppt würde, bevor die finanziellen Mittel des Rechtsfonds ausgeschöpft/verbraucht sind …“

    Eine Spende habe ich inzwischen überwiesen und hoffe, dass viele die Initiative unterstützen und das Ziel der Wiederherstellung einer freien Impfentscheidung dadurch erreicht werden kann.

    Herzlichen Dank Dir und Deinen Guten Nachrichten.

    Mit Herzensgrüßen
    Andrea

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