US-Gericht untersagt Nestlé Wasser-Privatisierung

Foto: Change.org

Mal gute Nachrichten aus den USA: Ein Gericht stuft den Verkauf von abgepumpten Grundwasser in Flaschen als „privates Geschäft“ ein und schiebt damit der weiteren Wasser-Privatisierung einen Riegel vor.

Das Urteil eines Berufungsgerichtes im US-Bundesstaat Michigan gegen den Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé sorgt damit weltweit für Beachtung. Wie Presseagenturen berichten, verbietet das Gericht dem Konzern, seine „Ice Mountain“-Wasserflaschen in der kleinen Gemeinde Osceola. „Dieser Fall offenbart, wie weit private Wasseranbieter wie Nestlé gehen, um Wasser und Land zu privatisieren. Dieses Wasser gehört aber dem Staat und der Öffentlichkeit, denn der Verkauf von Wasser in Flaschen ist ein privates Geschäft“, zitiert der Guardian den Rechtsanwalt Jim Olson, der bereits in der Vergangenheit gegen Nestlé vor Gericht gezogen ist.

Nestlé wollte im Jahr 2017 eine Pumpstation in der Gemeinde Osceola bauen, um eine größere Wassermenge für seine „Ice Mountain“-Marke zu gewinnen. Die Bewohner von Osceola wehrten sich jedoch dagegen, denn der Bau würde gegen das Raumordnungsgesetz der Gemeinde verstoßen. Nestlé reichte deswegen Klage gegen die Gemeinde ein. Die Begründung des Nahrungsmittelkonzerns war, dass es sich bei Pumpstation um eine öffentliche Dienstleistung handle. (Quelle: Kurier.at)

Nestlé verbannen!

Sharing is Caring 🧡
Posted in Projekte Verwendete Schlagwörter:
4 Kommentare zu “US-Gericht untersagt Nestlé Wasser-Privatisierung
  1. Anne sagt:

    Das freut mich und ich hoffe, es gibt mehr von solchen Verboten. Was für ein toller Rechtsanwalt ♥

  2. Johannes sagt:

    Wow, das macht Mut! Danke 🙂

  3. Reinhard sagt:

    Dieses Beispiel zeigt auch sehr klar dass wir Menschen eine große Macht haben! Diese Macht bzw diese Kraft können wir mit jedem Kauf (auch wenn er noch so klein ist!) den wir tätigen klar ausdrücken…

  4. Gisela sagt:

    Es gibt also Hoffnung. Danke Michigan.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Dein Kommentar wird nach der Prüfung freigeschaltet. Bitte beachte, Einschätzungen und Meinungen in Ich-Form zu formulieren und die AutorInnen zu wertschätzen. Nicht identifizierbare Namen (Nicknames), Kommentare ohne erkennbaren Bezug auf den Inhalt des Artikels und Links zu nicht eindeutig verifizierbaren Seiten bzw. zur Eigenwerbung werden grundsätzlich nicht freigeschaltet.