Freiheit aushalten
Es gibt gute Nachrichten in Bezug auf den großen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Er ist flexibler geworden und ermöglicht neue Freiheiten. Er schafft eine finanzielle Grundsicherung, auf deren Basis Visionen möglich werden können.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mein Mann Rolf hat dazu einige Informationen zusammengefasst. Vorab eine notwendige Anmerkung: Wir wollen und dürfen hierzu keine Beratung anbieten. Bitte erkundige dich bei der für dich zuständigen Rentenkasse und deinem SteuerberaterIn, wie deine individuelle Situation mit Blick auf die Rente ist.
Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bekanntermaßen schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Es gibt aber verschiedene Optionen, früher Rente zu beantragen. Eine davon ist die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren, sofern man 35 Beitragsjahre vorweisen kann.
Dies war für viele bisher wenig interessant, weil neben den erheblichen Abschlägen auch eine sehr geringe Hinzuverdienstgrenze (6.300€/Jahr) galt. Dann kam Corona und es wurden händeringend Pflegekräfte gesucht. Um dies auch für schon verrentete PflegerInnen attraktiv zu machen, wurde die Hinzuverdienstgrenze auf ca. 46.000€ im Jahr erhöht, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit nicht genug; zum 1.1.2023 wurde die Grenze komplett abgeschafft.
Fachkräfte werden so umworben, trotz Rentenbezug weiterzuarbeiten (und nebenbei auch noch den Abschlag zu reduzieren, wenn weiter in die Rentenkasse einbezahlt wird). Im Moment sind sogar noch weitere steuerliche Entlastungen in der politischen Diskussion. Man könnte es fast ein ‚Bedingungsloses Grundeinkommen‘ nennen, weil man theoretisch ja unverändert weiterarbeiten kann. (obwohl natürlich bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, z.B. 35 Beitragsjahre). Diese Neuregelung wurde im Jahressteuergesetz veröffentlicht und ist vielen bisher nicht bekannt.
Mein nächstes Seminar zur Gestaltung von Übergängen, Titel: ‚Ins Leben sterben‘, findet vom 07.-10.11.2024 bei Freiburg statt. Heide Steiner | Visionsfindungsleiterin | D-79256 Buchenbach | +49 0157-88593942 | www.innereweite.de |
Freiheit aushalten – Wie schön das klingt in vielerlei Hinsicht! Danke für die Infos! Es ist jedoch sinnvoll, beim Zuverdienst als Selbstständige:r oder Freiberufler:in im Rentenalter darauf zu achten, dass die Krankenkassenbeiträge bei Zuverdienst enorm steigen können und es macht Sinn, vorher mal nachzufragen…
Liebe Elisabeth,
danke für deine Ergänzung. Ja, es ist wichtig die Krankenkassenbeträge mit im Blick zu haben.
Wunderbar, wenn hier ein Austausch entstehen kann.
Herzliche Grüße von Heide.
Oh ja, ich bin da auch schon unsanft gelandet und habe in diesem Jahr meine Erfahrung mit der Krankenkasse machen dürfen, die wenig erfreulich war.
Obwohl ich dachte, mich im Vorfeld gut und umfassend informiert zu haben, stellte ich nach Beginn der Rentenzeit fest, dass dem nicht so war. Nirgends bekommt man so wenig Aufklärung wie für den Eintritt in die Rentenzeit. Und Beratungsstellen sind kostenpflichtig.
Keine Freude.
Liebe Anne,
ich habe mich kostenfrei bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) beraten lassen. Die Beratung war sehr gut und ohne lange Wartezeit.
Was die Krankenkasse betrifft, so muss man freiberufliche Einkünfte mit dem vollen Satz krankenversichern. Dies ist vor der Rentenzeit auch so, sofern die Einkünfte nicht geringfügig sind und man zum Beispiel beim PartnerIn familienversichert ist.
Da die DRV keine Krankenversicherungsberatung macht, empfehle ich, sich mit Fragen direkt an die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Diese Beratung ist auch kostenfrei.
Mit herzlichen Grüßen, Heide.