Haben Bäume und Flüsse Rechte?

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Die Bemühungen um die Eigenrechte der Natur haben ja eine lange Geschichte und die aktuellen Urteile zum Whanganui-Fluss in Neuseeland und dem Ganges in Indien können Meilensteine sein. OYA-Redaktuer Matthias Fersterer schreibt nachfolgend über andere wichtige Etappen in den Jahren davor:

Jede real existierende Gemeinschaft definiert sich auch über diejenigen, die sie ausschließt. Jedem »Wir« steht ein »Die« gegenüber: hier die Inhaber grundlegender Rechte, dort die Rechtlosen. In diesem Sinn ist jede Rechts­gemeinschaft auch eine Unrechtsgemeinschaft.

Obwohl sich Gesellschaften dadurch unterscheiden, wer zu den Rechteträgern und wer zu den Entrechteten gehört, ist ihnen gemein, dass es der breiten Masse der Rechteinhaber absurd, ja, unvorstellbar erscheint, »rechtlose Objekte« als mit Würde und subjektiven Rechten begabte Selbste anzuerkennen. Stets gab es jedoch visionäre Geister, die den Gemeinschaftsbegriff über Geschlecht, Hautfarbe und Gattung hinaus sehen, denken und fühlen konnten.

Als Joseph Beuys 1982 begann, im Rahmen der Documenta 7 in Kassel Bäume zu pflanzen, stieß er auf nicht wenig Unverständnis. Heute gilt »7000 Eichen« als bekannteste und ambitionierteste Soziale Plastik des Künstlers. Diesem Ausnahmewerk, das sich beständig wandelt und in kein Museum sperren lässt, nähert sich Albert Vinzens in dem bibliophilen Bildband »Beuys Platanen und Basalte«. In Textvignetten, Zitatsplittern und persönlichen Betrachtungen, die Bernhard Rüfferts Fotos ähnlich rhizomatisch durchziehen, überlagern und unterwandern wie Beuys’ Bäume die städtische Betondecke, umkreist Vinzens diesen andauernden Akt der Stadtverwaldung. Immer wieder akzentuiert er dabei einen Aspekt, der seinerzeit von vielen Kritikern wie Befürwortern unverstanden blieb: Indem Beuys die Bäume als wesenhafte Subjekte behandelte, rührte er an den Grundfesten des anthropozentrischen Welt- und Rechtsverständnisses. Nicht etwa, weil er Gärtner sei, pflanze er Bäume, betonte Beuys, sondern weil sie »entrechtet« seien, und erklärte: »Ich möchte diese Bäume rechtsfähig machen.«

Geradezu eine (R)Evolution im Verhältnis zwischen Mensch und Tier schlagen Sue Donaldson und Will Kymlicka in »Zoo­polis« vor: Sie fordern für unsere tierischen Verwandten nicht Tier-, sondern Bürgerrechte. Unsere vielfältigen Beziehungen zu Tieren müssten in »ausgeprägt politischem Sinn interpretiert werden«, schreiben die Journalistin und der Philosoph. »Tiere stehen in variablen Beziehungen zu politischen Institutionen und Praktiken der staatlichen Hoheits- und Territorialgewalt, der Kolonisierung, Migration und Zugehörigkeit.« Demnach könnten in rechtlicher Hinsicht Wildtiere indigenen Gemeinschaften, nomadisierende Tiere Migranten und ehemalige Nutztiere in Freiheit entlassenen Sklaven gleichgestellt werden. Freilich wirft dies Fragen auf, nicht zuletzt nach der Umsetzbarkeit: So dürfte es schlichtweg unmöglich sein, die 750 Millionen tierischen Mitbürgerinnen und -bürger in spe, die alleine in Deutschland Jahr für Jahr in Massentierhaltungsanlagen dahinsiechen, auszuwildern, zu resozialisieren oder zu entschädigen. Dies spricht jedoch nicht gegen den tierpolitischen Ansatz als solchen, sondern unterstreicht vielmehr, in welches ethische und zivilisatorische Dilemma wir uns hineinmanö­v­riert haben. So radikal Donaldsons und Kymlickas Entwurf in Hinblick auf den rechtlichen Status der Tiere sein mag, so überbrückt er doch nicht die tiefe Kluft, die Jahrtausende speziezistischen Denkens zwischen die menschliche und die mehr-als-menschliche Welt eingekerbt haben: Das Autorenduo unterscheidet strikt zwischen »belebter« und »unbelebter« Natur, wodurch etwa Bäume von Selbsthaftigkeit und Eigenrechten ausgeschlossen sind.

Zehn Jahre bevor Beuys in Kassel Stieleichen, Ulmen, Platanen und drei Dutzend weitere Arten pflanzte, veröffentlichte der Jurist Christopher D. Stone sein wegweisendes Plädoyer »Should Trees Have Standing?«, das nun als »Haben Bäume Rechte?« bei ­thinkOya neu aufgelegt wird. Auslöser für seinen innovativen Beitrag zum Umweltrecht waren die Pläne des Walt-Disney-Konzerns, im kalifornischen Mineral King Valley ein Skigebiet zu errichten. Die Klage der Naturschutzorganisation Sierra Club wurde abgewiesen, weil dessen Mitglieder nicht unmittelbar in ihren Rechten geschädigt worden wären. Dies brachte den jungen Juradozenten auf die so naheliegende wie unorthodoxe Idee, jene Partei, die dem Vorhaben direkt und schutzlos ausgesetzt war, als Klägerin vorzuschlagen: Das Tal selbst mit seinen Hängen, Senken, Flüssen, Felsen und Bäumen. Dass Landschaften und Bäume weder die menschliche Sprache beherrschen noch vor Gericht erscheinen können, war für Stone kein Hindernis. Schließlich können abstrakte Gebilde wie Unternehmen dies ebensowenig, dennoch genießen sie als »juristische Personen« unveräußerbare Rechte. Warum also nicht auch natürliche Organismen?

Praktisch angewendet, hätte dies Auswirkungen von enormer Tragweite. Man stelle sich vor: Erdölkonzerne würden im Namen der Weltmeere verklagt, agrarindustriell verseuchte Böden forderten Wiedergutmachung, das Weltklima zöge gegen CO2-intensive Industrien vor Gericht. – Absurd? Gewiss, nach extraktivistischer Verwertungs­logik wäre damit kein Staat zu machen. Jedoch geht es hier um weit mehr als kurzfristigen Profit einerseits und spitzfindige Fragen politischer oder juristischer Korrektheit andererseits: In Zeiten verschärften Ökozids und Artensterbens wird drastisch sichtbar, dass nichts ohne etwas anderes überleben kann. Als reife Menschengemeinschaft stünde es uns nicht nur gut zu Gesicht, sondern es wäre auch in unserem eigenen Interesse, wenn wir den Entrechteten zu ihrem guten Recht verhälfen.

Zoopolis
Sue Donaldson und
Will Kymlicka
Suhrkamp, 2013
608 Seiten
ISBN 978-3518586006
36,00 Euro

Beuys Platanen und Basalte
Albert Vinzens
Aquinarte, 2013
228 Seiten
ISBN 978-3933332745
49,00 Euro

Haben Bäume Rechte?
Christopher D. Stone
thinkOya, 2014
128 Seiten
ISBN 978-3927369818
10,00 Euro

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