Hochzeit des Lichts: Glutenfreies Brot

Foto: Anapurna loves me

Am 1. August war Lughnasash, ein Fest der Früchte, Körner und Kräuter die schon geerntet werden können. Es wir auch Hochzeit des Lichts genannt.

Ein Ritual ist es ein Brot zu backen in dem Kräuter die nun geerntet werden können hinzufügt werden und eine guter Zeitpunkt dafür zu reflektieren wofür du dankbar bist.

Wir haben dafür ein glutenfreies Brotrezept entwickelt.

Das Hochzeit des Lichts Brot

20 g Chia/20 g Flohsamen in 350 ml kaltem Wasser 20 Minuten einweichen

Dann 300 g Buchweizenmehl/200 g Kichererbsenmehl/ 1 TL Salz/ 1 TL Brotgewürz/ 2 geraspelte Möhren/ 1 TL Trockenhefe/ 75 g gehackt Walnüsse/ Chiamix und 350 ml Wasser mit den Knethaken des mixers zu einem glatten Teig verkneten. In eine gefettete Kastenform füllen, mit etwa Sesamöl und Leinsaat bestreuen und im Ofen bei 180 Grad 1 Stunde backen.

Annapurna loves me, das sind Beate Gauder und Claudia Seifert. Auf Instagram gibt es eine 365 Tage Lakshmi Abundance Sadhana, auf der jeden Tag ein Rezept, eine Einsicht, ein Gedanken oder was ihnen sonst noch so kommt posten. Du kannst uns folgen @annapurnalovesme

Sharing is Caring 🧡
Posted in Heilung Verwendete Schlagwörter: ,
2 Kommentare zu “Hochzeit des Lichts: Glutenfreies Brot
  1. Dorothea sagt:

    Vielen Dank für dieses Rezept. Ich halte gerade eine glutenfreie Diät und suchte nach den Mitteln, mit denen ich Backwaren und Brot ersetzen konnte.

  2. Danke für den hochinformativen Artikel!
    Die Informationen sind kompakt, verständlich und kurzweilig aufbereitet und auch noch super verknüpft.
    Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Dein Kommentar wird nach der Prüfung freigeschaltet. Bitte beachte, Einschätzungen und Meinungen in Ich-Form zu formulieren und die AutorInnen zu wertschätzen. Nicht identifizierbare Namen (Nicknames), Kommentare ohne erkennbaren Bezug auf den Inhalt des Artikels und Links zu nicht eindeutig verifizierbaren Seiten bzw. zur Eigenwerbung werden grundsätzlich nicht freigeschaltet.