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So: Jetzt ist es bald so weit: Nach Stapeln von Formularen, mehreren Gutachtern und Kontrolleuren vor Ort, Auflagen, Baumaßnahmen, Analysen, Notifikationen und Deklarationen sind meine Ätherischen Hydrolate dann auch ganz amtlich als „Kosmetik“ ebenso wie als „Nahrungsergänzungsmittel“ zugelassen.