Hilfen für Künstler und Kreative

Die Corona-Pandemie hat Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Vor allem viele kleine Kultureinrichtungen stehen vor finanziellen Problemen. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen. Hier eine Übersicht.

Sharing is Caring 🧡
Posted in Blitzlichter Verwendete Schlagwörter:
2 Kommentare zu “Hilfen für Künstler und Kreative
  1. Kerstin Hofmann sagt:

    Ihr Lieben in den Zeiten des schöpferischen Wandels,
    weiß eine/r von Euch Newslichtern und Leserinnen ob yoga Lehrerinnen von der KSK bezuschußt werden?
    Liebe Grüße,
    Kerstin

  2. Ina sagt:

    Hallo Kerstin,
    dies steht auf der Website der KSK und dürft Dir Deine Frage beantworten:

    Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK
    Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.
    Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG. Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Dein Kommentar wird nach der Prüfung freigeschaltet. Bitte beachte, Einschätzungen und Meinungen in Ich-Form zu formulieren und die AutorInnen zu wertschätzen. Nicht identifizierbare Namen (Nicknames), Kommentare ohne erkennbaren Bezug auf den Inhalt des Artikels und Links zu nicht eindeutig verifizierbaren Seiten bzw. zur Eigenwerbung werden grundsätzlich nicht freigeschaltet.