Gute Nachricht für Tierheilpraktiker und für alle

Am 16.11.2022 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht, das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht. Hier mehr.

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